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Deutschland

Bundesgebührengesetz
(Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes)

Artikel 1 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154), in Kraft getreten am 15.08.2013

zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2026 (BGBl. I S. 199) m.W.v. 10.07.2026

§ 1Gebührenerhebung

§ 2Anwendungsbereich

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 4Entstehung der Gebührenschuld

§ 5Gebührengläubiger

§ 6Gebührenschuldner

§ 7Sachliche Gebührenfreiheit

§ 8Persönliche Gebührenfreiheit

§ 9Grundlagen der Gebührenbemessung

§ 10Gebühren in besonderen Fällen

§ 11Gebührenarten

§ 12Auslagen

§ 13Gebührenfestsetzung

§ 14Fälligkeit

§ 15Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung

§ 16Säumniszuschlag

§ 17Stundung, Niederschlagung und Erlass

§ 18Zahlungsverjährung

§ 19Unterbrechung der Zahlungsverjährung

§ 20Rechtsbehelf

§ 21Erstattung

§ 22Gebührenverordnungen

§ 23Übergangsregelung

§ 24Außerkrafttreten

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